Förderprogramm Innenstadt

Anmietung von Leerstandslokalen

Mit dem Förderprogramm “Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren ” hat das Land NRW einen insgesamt 35 Mio. Euro schweren Topf aufgelegt, um die Zentren der Städte und Gemeinden weiterhin zu beleben. Auch für die Mendener Innenstadt wurden aufbauend auf dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ aus den Jahren 2021 – 2023 in diesem Zuge weitere Zuwendungen gewährt.

Mit dem Programm sollen die Kommunen dabei unterstützt werden, mit nachhaltigen und zukunftsfähigen Nutzungskonzepten den Wandel im Handel positiv zu begleiten und neue Ankerpunkte in den Innenstädten zu schaffen. Mit dem Landesprogramm wird das erfolgreiche Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte fortgesetzt. Die Förderbausteine, die im vorlaufenden „Sofortprogramm Innenstadt“ angeboten wurden, finden sich auch im neuen Förderprogramm wieder.

Förderung für Leerstandsanmietung

Im ersten Teilprojekt stehen Mittel bereit, um Leerstände in der Mendener Innenstadt durch Subventionierung zu beleben. Konkret heißt das, dass die Stadt leerstehende Ladenlokale zu 70 % der Altmiete (Kaltmiete) anmietet und diese stark vergünstigt für zwei Jahre, jedoch maximal bis zum 31.12.2027, untervermietet. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie ein vereinfachtes Rechenbeispiel.

Leerstehende Ladenlokale müssen dafür folgende Rahmenbedingungen erfüllen:

  • Lage des Ladenlokals im sog. Konzentrationsbereich, siehe Karten unten
  • Ladenlokal bis zu 300m² Fläche
  • Kein bestehender / laufender Mietvertrag
  • nach Möglichkeit liegt der letzte Mietvertrag vor zum Nachweis der Altmiete, andernfalls wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Berechnungsgrundlage herangezogen
  • Gewährung einer Förderung auf Grundlage der Bewertungsmatrix durch das Zentrenmanagement

Das Förderprogramm sieht beispielhaft mögliche neue Ansiedlungen vor:

  • Einzelhandel, vor allem Bedarfsdeckend nach Einzelhandelskonzept
  • Gastronomie, insbesondere mit innovativen Nutzungskonzepten
  • Mischformen, z.B. Repair-Café
  • Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr
  • Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte
  • Neue Angebote von Lieferservices/Verteilstationen
  • Unverpackt-Läden und weitere nachhaltige Geschäftsideen
  • Kulturwirtschaftliche Nutzung
  • Bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Nutzungen
  • Bildungsangebote und Kinderbetreuung
  • Jede Idee ist vorab willkommen und wird gerne diskutiert!

Im Rahmen einer für alle Interessenten gleichen Bewertungsmatrix bewertet das beauftragte Zentrenmanagement den Ansiedlugnswunsch im Hinblick auf die Förderwürdigkeit im Sinne des Programms vor.

Rechenbeispiel

Beispiel: Ladenlokal Innenstadt, 100m² Verkaufsfläche + Sozialräume

Kaltmiete 10 €/m² pro Monat1.000 €
Anmietung durch die Stadt Menden zu 70% pro Monat700€ Ertrag für den Eigentümer
Untervermietung an den neuen Mieter pro Monat200€ Gesamtkosten für den Mieter

Die Differenzkosten trägt die Stadt Menden und erhält dafür eine 70% Förderung durch das Land NRW. Die Subventionierung ist beschränkt auf Neuanmietungen bis maximal 31.12.2027.

Die Anmietung der Leerstandsimmobilie durch die Stadtverwaltung erfolgt zu 70% der letzten Monatskaltmiete. Die Weitervermietung an den Endnutzer der Immobilie erfolgt zu nur 20% der Gesamtkosten (Altmiete) pro Monat.

Förderfähige Einzelhandelsimmobilien und Ladenlokale

Sie sind Vermieter einer leerstehenden Einzelhandelsimmobilie aus dem zentralen Versorgungsbereich der Mendener Innenstadt und möchten, dass Ihre Immobilie im Rahmen des Förderprogramms vermarktet und vermietet werden kann? Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular. In unserem Anzeigenservice finden Sie viele Einzelhandelsimmobilien, die die Kriterien für dieses Förderprogramm erfüllen. Klicken Sie hier um zu unserem Anzeigenservice zu gelangen. Sie werden direkt zum Suchergebnis für förderfähige Ladenlokalen geführt.