NRW Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS- CoV-2(CoronaSchVO) Hier geht es zur aktuellen Verordnung mit den wichtigsten Regeln für Gewerbetreibende.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS- CoV-2(CoronaSchVO) Hier geht es zur aktuellen Verordnung mit den wichtigsten Regeln für Gewerbetreibende.
Soforthilfe für freiberufliche Künstler, Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen durch die Landesregierung Den Text der Pressemitteilung des Landes NRW findet Ihr hier: https://www.land.nrw/…/landesregierung-beschliesst- soforthi…
Das Land NRW hat eigene Maßnahmen angekündigt, die die Bundesmaßnahmen erweitern. Hier der Wortlaut: Ausgewählte Maßnahmen des Hilfspakets der Landesregierung • Die Landesregierung wird einen Nachtragshaushalt allein zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen aufstellen und darin ein Sondervermögen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro vorsehen. • Der Bürgschaftsrahmen wird massiv erhöht – sowohl …
Sollte durch die Behörden wegen des Virus eine Quarantäne veranlasst werden, kann eine Entschädigung für die Betroffenen beantragt werden. Übernommen werden Personalkosten. Zuständig für die Region Südwestfalen bzw. Märkischer Kreis ist der Landschaftsverband Westfalen Lippe. Die Anträge müssen schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Ende der Quarantäne beim Landschaftsverband gestellt werden. Weitere Infos und Formulare …
Für die Überbrückung von Engpässen der Liquidität stehen Unternehmen in NRW verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote offen. Kredite bis 1,5 Mio. EUR zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW beantragt werden. Das Landesbürgschaftsprogramm gewährt Kredite ab 1,5 Mio. EUR, also auch für Großunternehmen. Es sollte bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht …
Betroffene Betriebe können zu einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld für die vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten anmelden. Betriebe, die Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit anmelden, was im Einzelfall geprüft wird. Kurzarbeitergeld wird in derselben Höhe wie Arbeitslosengeld bezahlt und beträgt 67 bzw. 60 Prozent der Differenz zwischen dem pauschalierten …