Stand 17.05.2021
Arbeitgeber sind verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, ab 20.04.2021 regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten:
- Grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche
- Für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten.
- Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber.
- Es können PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests zur professionellen oder zur Selbst-Anwendung zum Einsatz kommen.
- Die Teilnahme der Arbeitnehmer an den Tests ist freiwillig. Die Beschäftigten sind jedoch aufgerufen, die Testangebote vom Arbeitgeber wahrzunehmen.
Die Tests können im Handel erworben werden. Für Mendener Unternehmen besteht die Möglichkeit einer zentralen Beschaffung, organisiert durch den IMW.
- Bestellungen ab 100 Tests sind möglich
- Die Tests kosten zurzeit zwischen 3,65 EUR und 3,80 EUR pro Stück
- Die Tests sind Corona-Schnelltests, die auch für die professionelle Durchführung zugelassen sind.
- Produktinformationen und eine Anleitung finden Sie hier.
- Bestellung unter https://www.imw-menden.de/wp-content/uploads/2021/04/bestellformular_03.pdf
Alternativ können Tests auch im stationären Handel an mehreren Stellen im Stadtgebiet erworben werden.
Tests, die im Rahmen von Selbsttests durchgeführt werden, zum Beispiel, indem Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Test-Sets mit nach Hause geben, dürfen in Eigenregie durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, den Mitarbeitern eine Dokumentation der Testdurchführung und des Ergebnisses aufzuerlegen. Eigens durchgeführte Tests haben nur für das eigene Unternehmen Gültigkeit, sie sind nicht ausreichend, um damit zum Beispiel einen Frisörbesuch durchzuführen.
Unternehmen können sich mit folgendem Online-Formular beim Gesundheitsamt für die Durchführung offizieller Tests akkreditieren:
https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige
Die Unternehmen müssen bestätigen, dass die Tests von fachkundigem oder geschultem Personal durchgeführt werden. Damit sind Personen gemeint, die entweder über eine medizinische Ausbildung verfügen oder von jemandem mit medizinischer Ausbildung zur Durchführung unterwiesen wurden.
Auszug Anlage 1 Corona-Testverordnung NRW: Fachkundig sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung und Berufserfahrung im Bereich der Humanmedizin sowie des Gesundheits- und Rettungswesens, z. B. Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, medizinisch-technische, anästhesietechnische, chirurgisch-technische oder operationstechnische Assistentinnen und Assistenten, Rettungsassistentinnen und -assistenten oder sonstige Personen, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung haben.
Die Testergebnisse sind durch Bescheinigung mit Firmenstempel zu bestätigen und gelten dann auch offiziell, zum Beispiel für den Frisörbesuch. Weitere Informationen erhalten die Unternehmen nach ihrer Anmeldung beim Gesundheitsamt über das obenstehende Formular.
Genaue Infos und Anforderungen finden Sie in der Anlage zur Corona-Schutzverordnung des Landes NRW: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210408_anlage_1_zur_coronatestquarantaenevo.pdf
Um qualifizierte Testate auszustellen, also welche, die auch außerhalb Ihres Unternehmens gelten, müssen diese von medizinischen Fachpersonal oder besonders geschultem Personal durchgeführt werden.
Sollten Sie unter Ihren Mitarbeitern niemanden mit einer medizinischen Ausbildung haben, ist es möglich, einen oder mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Durchführung von Schnelltests zu qualifizieren. Diese Schulung muss sich an die Inhalte der Anlage 1 zur Corona-Testverordnung NRW (Link zuvor) halten und durch fachkundiges Personal, also jemandem mit medizinischer Ausbildung, durchgeführt werden.
Derzeit kennen wir zwei Möglichkeiten, Ihre Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen diesbezüglich zu schulen:
- In Anlage 1 (unten) finden Sie externe Angebote zur Schulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über keine medizinische Ausbildung verfügen. So bietet zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz Online-Schulungen an.
- Sprechen Sie Ihren Betriebsarzt bzw. Ihre Betriebsärztin an.
Jedes Unternehmen ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen.
Alternativ können Sie auch auf die stationären oder Inhouse-Test-Angebote aus Anlage 1 zurückgreifen.
Bei der Durchführung der Tests ist auf die Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen zu achten. Diese sollten durch eine Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen ermittelt und dokumentiert werden. Dies gilt auch für die Regelungen, welche Pflichten und Rechte getestete Mitarbeiter im Unternehmen haben. Im Anhang finden Sie ein Muster. Wir raten dazu, ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Ihren Betriebsarzt hierzu anzusprechen.
Zur Frage der Gültigkeit von Testergebnissen gibt es unterschiedliche Auffassungen. Dies sollte ebenfalls in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Wir empfehlen, falls bei negativem Test etwaige Schutzmaßnahmen reduziert werden sollen, als Gültigkeit maximal 24 Stunden bzw. den jeweiligen Arbeitstag anzusetzen.
Fällt ein durch fachkundiges bzw. geschultes Personal durchgeführter Schnelltest oder ein durchgeführter Selbsttest positiv aus, muss möglichst zeitnah ein PCR-Kontrollabstrich erfolgen. Dieser sollte durch den Hausarzt erfolgen, Eigenquarantäne sollte durchgeführt werden.
Es ist ebenfalls möglich, Ihre Mitarbeiter in Testzentren, Arztpraxen und Apotheken testen zu lassen. Wichtig ist, dass dieses Testangebot zusätzlich zu den von der Bundesregierung finanzierten Bürgertests (Anspruch einmal pro Woche) erfolgt und die Kosten vom Unternehmen zu tragen sind.
Die meisten Stellen, die Bürgertests anbieten, bieten auch Tests für Mitarbeiter von Unternehmen an. Die Abrechnung erfolgt zumeist per Rechnung, zum Beispiel beim DRK Testzentrum über einen Coupon-Code bei der Terminvereinbarung.
Ebenso gibt es Anbieter, die hierfür nach Terminabsprache in die Unternehmen kommen. Diese, sowie die stationären Angebote, finden Sie in Anlage 1.
Anlagen
Beauftragte Testzentren | ||||
---|---|---|---|---|
Apotheke Köster | Bieberweg 6 | Menden | https://www.apotheke -koester.de/ | Schnelltest |
Apotheke Köster | Unnaer Straße 9 | Menden | https://www.apotheke -koester.de/ | Schnelltest |
Praxis für Ernährungstherapie und Gesundheitsberatung Klaus Gerling | Horlecke 15 | Menden | http://www.ernaehrungs praxis-gerling.de/ oder 02373/9161202 | Schnelltest |
Physio Zentrum Menden GmbH | Krankenhaus- weg 8 | Menden | https://www.physio zentrum-menden.de/ oder 02373/9197860 | Schnelltest |
DRK – Kreisverband Altena-Lüdenscheid im Bürgersaal | Neumarkt 5 | Menden | https://www.schnelltest-drk-mk.de/ | Schnelltest |
EcoCare – Ecolog Deutschland GmbH | Zum Eisenwerk 3 | Menden | https://buergertest.ecocare.center/ | Schnelltest |
Gerstmeyer/Hassenbürger | Bahnhofstraße in Bösperde 7 | Menden | https://schnelltest-mk.de/teststelle/boesperde/ | Schnelltest |
MENDEN TESTET Drive In, Dr. Maß & Schmidt GbR | Am Papenbusch 5 | Menden | https://www.menden-testet.de/ | Schnelltest |
In Vita Pflege | Hönnetalstraße 53, Oberrödinghausen | Menden | Telefon: 02373 3958040 | Schnelltest |
Testende Arztpraxen | ||||
Praxis Sven Naujoks | Körnerstraße 30 | Menden | cenkvf.anhwbxf@tzk.qr | Schnell- & Labortest |
Praxis Zia Pufke-Yusafzai | Bodelschwingh- straße 60a | Menden | 02373/3111 | Schnell- & Labortest |
Praxis Dr. med. Dücker | Kaiserstraße 27 | Menden | 02373/4477 | Schnell- & Labortest |
Praxis Dr. med. Leyendecker | Baustraße 2a | Menden | 02373/18081 | Schnell- & Labortest |
Praxis Thiessen | Baustraße 2a | Menden | 02373/18081 | Schnell- & Labortest |
Praxis Dr. med. Berndt | Bieberberg 24 | Menden | 02373/84562 | Schnell- & Labortest |
- Apotheke Köster, Unnaer Straße 9, Menden https://www.apotheke-koester.de
- Garant Medical, 02371 – 669820, E-Mail: cnavp@tnenag-zrqvpny.qr
- Praxis für Ernährungstherapie und Gesundheitsberatung Klaus Gerling Horlecke 15, Menden, www.ernaehrungspraxis-gerling.de, Telefon: 02373/9161202
- Dr. med. Walter Blaß, Gesundheitspraxis Ruhr Winschotener Straße 6, 58730 Fröndenberg Telefon: 02373 – 7 76 66, Internet: www.gesundheitspraxis-ruhr.de
- Online-Ausbildung beim Deutschen Roten Kreuz Die Anmeldung zur Online-Schulung ist hier möglich. Die Schulung befähigt Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mindestalter 18 Jahre), eigenständig Schnelltests durchzuführen. Während der Schulung wird auf alle Varianten von C-19-POC-Antigen-Tests eingegangen. Um praktisch unterwiesen zu werden, also das Durchführen der Mund-/Nasenabstriche zu üben, können Sie zusätzlich optional per E-Mail einen Termin beim DRK Kreisverband Iserlohn vereinbaren.
- Apotheke Köster, Unnaer Straße 9, Menden https://www.apotheke-koester.de
- Praxis für Ernährungstherapie und Gesundheitsberatung Klaus Gerling, gemeinsam mit Dr. med. Michels: Horlecke 15, Menden, www.ernaehrungspraxis-gerling.de, Telefon: 02373/9161202
Auf Basis eines Musters der DGUV haben wir eine kurze und übersichtliche Gefährdungsbeurteilung für alle Maßnahmen rund um Corona im Unternehmen für Sie als Vorlage erstellt. Diese beinhaltet ebenfalls die Möglichkeit Schutzmaßnahmen (Schulung, PSA,…) für die Durchführung von Tests zu erfassen. Sie sind gemäß Arbeitsschutzgesetz als Unternehmen verpflichtet entsprechende Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Diese Vorlage soll es Ihnen ermöglichen, Ihrer Pflicht effektiv nachzukommen. Bitte sprechen Sie auch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Ihren Betriebsarzt darauf an.