Mit dem Förderprogramm zur Innenstadt Soforthilfe 2020 hat das Land NRW einen insgesamt 70 Mio. Euro schweren Topf aufgelegt, um die Zentren der Städte und Gemeinden zu beleben. In einer ersten Runde wurden insgesamt 40 Mio. Euro bewilligt, wovon rund 785.000 Euro auf die Mendener Innenstadt entfallen.
Förderung für Leerstandsanmietung
Im ersten Teilprojekt stehen Mittel bereit, um Leerstände in der Mendener Innenstadt durch Subventionierung zu beleben. Konkret heißt das, dass die Stadt leerstehende Ladenlokale zu 70% der Altmiete inkl. Nebenkosten (Warmmiete) anmietet und diese stark vergünstig für zwei Jahre untervermietet. Unten auf dieser Seite finden Sie ein vereinfachtes Rechenbeispiel.
Leerstehende Ladenlokale müssen dafür folgende Rahmenbedingungen erfüllen:
- Lage des Ladenlokals im sog. Konzentrationsbereich, siehe Karte unten
- Ladenlokal bis zu 300m² Fläche
- Leerstand zum 01.11.2020
- nach Möglichkeit liegt der letzte Mietvertrag vor zum Nachweis der Altmiete, andernfalls wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Berechnungsgrundlage herangezogen
Das Förderprogramm sieht beispielhaft mögliche neue Ansiedlungen vor:
- Einzelhandel aller Art
- Popup-Stores und Start-Ups, auch Gastronomie
- Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr
- Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte
- Neue Angebote von Lieferservices/Verteilstationen
- Showrooms des regionalen Online-Einzelhandel
- Kulturwirtschaftliche Nutzung
- Bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Nutzungen
- Bildungsangebote und Kinderbetreuung
- Nutzungen zur Ermöglichung von neuen
- Mobilitätslösungen
- Jede gute Idee ist jedoch willkommen!
Zentraler Versorgungsbereich

Rechenbeispiel
Beispiel: Ladenlokal Innenstadt, 100m² Verkaufsfläche + Sozialräume
Kaltmiete 7 €/m² pro Monat | 700 € |
Nebenkosten pro Monat | 300 € |
Warmmiete gesamt pro Monat | 1.000€ |
Anmietung durch die Stadt Menden zu 70% pro Monat | 700€ Ertrag für den Eigentümer |
Untervermietung an den neuen Mieter pro Monat | 200€ Gesamtkosten für den Mieter |
Die Anmietung der Leerstandsimmobilie durch die Stadtverwaltung erfolgt zu 70% der letzten Monatsmiete inkl. Nebenkosten. Die Weitervermietung an den Endnutzer der Immobilie erfolgt zu nur 20% der Gesamtkosten (Altmiete inkl. Nebenkosten) pro Monat.
Die Differenzkosten trägt die Stadt Menden und erhält dafür eine 90% Förderung durch das Land NRW. Die Subventionierung ist beschränkt auf Neuanmietungen für maximal zwei Jahre.
Förderfähige Einzelhandelsimmobilien
Sie sind Vermieter einer leerstehenden Einzelhandelsimmobilie aus dem zentralen Versorgungsbereich der Mendener Innenstadt und möchten, dass Ihre Immobilie im Rahmen des Förderprogramms vermarktet und vermietet werden kann? Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.
Sie sind an der Anmietung einer der unten stehenden Immobilie zu den Förderkonditionen interessiert? Bitte kontaktieren Sie zuerst den Anbieter der Immobilie, dieser wird alles Weitere in Sachen Förderung mit uns abstimmen. Der Vermieter schließt einen Mitvertrag mit der Stadt Menden, die Stadt Menden schließt einen Untermietvertrag mit Ihnen.
Hier finden Sie ab der kommenden Woche angebotene Leerstandsimmobilien
Die Angebote folgen hier in Kürze
Mit dem Förderprogramm zur Innenstadt Soforthilfe 2020 hat das Land NRW einen insgesamt 70 Mio. Euro schweren Topf aufgelegt, um die Zentren der Städte und Gemeinden zu beleben. In einer ersten Runde wurden insgesamt 40 Mio. Euro bewilligt, wovon rund 785.000 Euro auf die Mendener Innenstadt entfallen.
Zentrenmanagement
Das Ziel dieses Teilprojekts besteht darin, ein Zentrenmanagement für die Innenstadt aufzusetzen, das ein ganzheitliches, nachhaltiges und realisierbares Zukunftsbild entwickelt und alle Akteure auf dem Weg dorthin begleitet.
Im Rahmen einer Masterthesis wird dieses Zukunftsbild zunächst auf Basis der aktuellen Megatrends in Kombination mit der tatsächlichen Situation vor Ort mit allen Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken wissenschaftlich entwickelt. Die Notwendigkeit von ergänzenden Studien, Maßnahmen, Workshops oder Beratungen zum Umgang mit Leerständen wird sich erst im Rahmen der wissenschaftlichen Ausarbeitung ergeben. Bei der Konzeptionierung des Teilprojekts wurde die Möglichkeit jedoch offengehalten, sodass auch dafür entsprechend Mittel bereitstehen.
Zusätzlich sind im Rahmen des Zentrenmanagements gezielte Marketingaktionen und Öffentlichkeitsarbeit über zwei Jahre geplant, um die Transparenz, Information und Akzeptanz zu gewährleisten, aber auch um Werbung für die Maßnahmen zu machen.
Mit dem Förderprogramm zur Innenstadt Soforthilfe 2020 hat das Land NRW einen insgesamt 70 Mio. Euro schweren Topf aufgelegt, um die Zentren der Städte und Gemeinden zu beleben. In einer ersten Runde wurden insgesamt 40 Mio. Euro bewilligt, wovon rund 785.000 Euro auf die Mendener Innenstadt entfallen.
Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien
Das Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien ermöglicht es der Stadt Menden (Sauerland), den Dieler-Komplex am Nordwall mit seinem Umfeld gezielt konzeptionell aufzuarbeiten. Dazu können Dienstleister beauftragt werden, die sich um verschiedene Fragestellungen nach dem Bestand und der zukünftigen Ausrichtung kümmern.
Der große Vorteil besteht hierbei darin, dass beauftragte Dienstleister einen neutralen Blick auf die Bestandssituation haben und gezielt die einzelnen Fragestellungen mit einem „Blick von außen“ beleuchten können.
Möglich sind:
- Machbarkeitsstudien für die Nachnutzung
- Städtebauliche Planungen zur Einbindung der Standorte in die umliegenden Strukturen und in integrierte Handlungskonzepte
- Beratungen und Gutachten zu gezielten Frage- und Problemstellungen
- Moderations- und Werkstattverfahren zur Kommunikation mit Eigentümern, Betroffenen und Bürgern
Das grundlegende Ziel dieses Teilprojekts besteht darin, den jahrelangen Leerstand des Dieler-Gebäudes am Nordwall mit Hilfe von Externen entsprechend aufzuarbeiten und das Quartier wieder zu einem Schwerpunkt der Innenstadt zu machen.