Pressemitteilung
„alter“ mendenGutschein behält vorerst seine Gültigkeit
Bereits seit zwei Jahren gibt es den digitalen Nachfolger des alten mendenGutscheins. Die Gültigkeit der ersten Version, der großen Pappkarte, neigt sich aber noch nicht dem Ende.
Unterschied zwischen den mendenGutschein-Versionen
Bei dem alten mendenGutschein handelte es sich um eine Din-A4-breite Pappkarte, deren Wert immer nur komplett und einmalig eingelöst werden konnte. Sein Nachfolger, der digitale mendenGutschein, ist eine etwa scheckkartengroße Karte. „Der Wert des neuen, digitalen mendenGutscheins kann teilweise und somit in mehreren Geschäften eingelöst werden. Im Gegensatz zur alten Gutscheinversion, lässt sich die neuere Karte auch wieder aufladen“, sagt Bettina Dodt, die sich bei der Wirtschaftsförderung Menden um die Verwaltung des mendenGutscheins kümmert.
Kulanz bei der Gültigkeit
„Die rechtliche Gültigkeit von Gutscheinen beträgt drei Jahre. Aus Kulanz“, sagt Dodt, „haben wir uns mit den Gutschein-Partnern darauf geeinigt, über die rechtlichen Vorgaben hinaus, den Gutschein weiterhin anzunehmen. Die coronabedingten Schließungen spielten dabei auch eine große Rolle.” Mit den Gutscheinen läge bei vielen bares Geld im Schrank und verstaube, so Dodt weiter.
Weihnachtszeit zum Einlösen nutzen
Die anstehenden Vorbereitungen für die Feiertage und die Feiertage selbst bieten sich also perfekt an, um den Gutschein einzulösen. „Ob bei einem Friseurbesuch vor Weihnachten oder einem gemeinsamen Restaurantbesuch mit den Liebsten – der Gutschein kann für jeden ein anderes Erlebnis bereithalten“, so Dodt weiter. Darüber hinaus hebt sie auch die Belastung der steigenden Strom- und Gaspreise für die heimischen Gastronomen, Einzelhändler und Dienstleister in Menden hervor, für die der mendenGutschein die Kaufkraft vor Ort bindet.
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