Menden, 17.03.2025 // Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat am 7. März 2025 bestätigt, dass die Ermittlungen gegen Sara Schmidt vollständig eingestellt wurden. Nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) lag kein hinreichender Tatverdacht der Untreue vor, was zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens führte.
Wie die Staatsanwaltschaft Arnsberg nun mitteilte, liegt nach §170 Abs. 2 StPO kein hinreichender Verdacht zum Tatvorwurf der Untreue gegen Sara Schmidt vor. Das Ermittlungsverfahren wurde daher vollständig eingestellt. Die umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage ergab keine Grundlage für eine Anklageerhebung.
Markus Kisler, neben seiner Funktion als neu ernannter Aufsichtsratsvorsitzender der WSG Wirtschaftsförderungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Menden mbH (WSG Menden), ebenfalls Rechtsanwalt und Notar, freut sich über die „Einstellung erster Klasse. Sara Schmidt hat von Beginn an stets wahrheitsgemäße Auskünfte erteilt und vorbildlich an der Aufklärung des Sachverhalts mitgewirkt.“, betont Markus Kisler im Rückblick auf das knapp ein Jahr andauernde Ermittlungsverfahren. „Wir sind überzeugt, dass Sara Schmidt gestärkt aus diesem Verfahren hervorgeht und unterstützen Sie auch zukünftig vollumfänglich bei ihrer Arbeit als Geschäftsführerin der WSG Menden.“
Sara Schmidt zeigt sich ebenfalls erfreut, dass ihre Unschuld nun offiziell bestätigt wurde. „Ich bin erleichtert, dass sich der Sachverhalt geklärt hat und nun auch von der Staatsanwaltschaft bestätigt wurde, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen meine Person vorliegt. Meine offene Kommunikation zum Aufsichtsrat der WSG Menden und den Ermittlungsbehörden hat sich ausgezahlt. Nun gilt es, den Blick nach vorn zu richten und uns vollumfänglich der wirtschaftlichen Weiterentwicklung der Stadt Menden zu widmen.“
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Markus Kisler als Vorsitzender des Aufsichtsrates
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