Anträge zur Hochwasserhilfe für Mendener Unternehmen

Soforthilfe für gewerbliche Wirtschaft, freie Berufe, Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Wer ist nicht antragsberechtigt?

Öffentliche Unternehmen, Privatpersonen, sofern sie nicht nachweislich einer Selbstständigkeit / einem freien Beruf nachgehen und alle Unternehmensformen, die keine eigene, separate Betriebsstätte haben. Ein Arbeitszimmer in einer Wohnung ist keine separate Betriebsstätte.

Werden auch mittelbare Schäden gefördert?

Nein. Unter die Schäden fallen Schäden durch Hochwasser sowie Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 verursacht worden sind oder in einem kausalen Zusammenhang stehen.

Welche Zahlungen müssen bei der Ermittlung der Schadenshöhe einbezogen werden?

Eventuell zu erwartende Versicherungszahlungen.

Müssen Spenden bei der Ermittlung der Schadenshöhe berücksichtigt werden?

Nein, Spenden müssen nicht berücksichtigt werden.

Wenn man mehrere Unternehmen hat, kann man für jedes der Unternehmen einen Zuschuss
bekommen? Inwiefern sind verbundene Unternehmen antragsberechtigt?

Nur unabhängige Unternehmen oder ausschließlich beherrschende Unternehmen sind antragsberechtigt (s. Versicherung unter 3.1).

Müssen private Rücklagen aufgebraucht werden, bevor der Zuschuss beantragt werden kann?

Nein.

Wird immer der Maximalbetrag ausgezahlt?

Nach Antragstellung und positiver Prüfung des Antrags wird eine Pauschale i. H. v. 5.000 Euro
ausgezahlt.

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