Wegen der Corona-Krise reagiert auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit einer Ausweitung der Förderung für unternehmerisches Know-How. Das Förderprogramm wird um ein Modul für von der Corona-Krise betroffene KMU und Freiberufler zunächst bis zum 31.12.2020 im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt. Dies beinhaltet insbesondere die folgenden Programmergänzungen- und Änderungen:
• Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100%, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
• Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
• Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
• Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
• Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
Link zur BAFA: https://www.bafa.de/DE/ Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/ Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html