Förderprogramm “Digitaler Einzelhandel” bringt über 85.000 EUR nach Menden

Best Practice: Fördermittelbescheid für Glücksgriff

Das Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ des Landes Nordrhein-Westfalen trägt Früchte. Über einen Zuwendungsbescheid über rund 11.000 EUR konnte sich nun das Bekleidungsgeschäfts Glücksgriff in der Kirchstraße freuen. Mit Ihrer Projektidee „Glücksgriff 3.0“ konnte Frau Leser den Projektträger Jülich überzeugen: Ihre Social-Media-Präsenzen sollen um einen Online-Auftritt ergänzt werden, der sowohl ein Shop-Modul mit ausgewählten Produkten und Online-Bezahlsystem, einen T-Shirt-Designer sowie ein Zoom-Plugin enthält. Ergänzend soll das Ladenlokal um ein digitales Schaufenster bereichert werden. Durch moderne Technik und professionelle Unterstützung einer Werbeagentur soll das Zusammendenken von stationärem und digitalem Einzelhandel im Sinne des Fördergebers abgebildet werden.

Bis Mitte September 2020 konnte im Rahmen des Sonderprogramms ein 90%iger Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben von Einzelhändlern beantragt werden. In Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Menden haben acht Händler diese Chance wahrgenommen. Die aktuelle Bearbeitungszeit der Anträge liegt bei rund acht Wochen. Wir drücken weiterhin allen Antragstellern die Daumen.

Einen herzlichen Glückwunsch an Glücksgriff und viel Spaß bei der Umsetzung!

Weitere Fördermittelprogramme, für Einzelhändler*innen, aber auch andere kleine und mittelständische Unternehmen bieten viele Möglichkeiten für Ihr Unternehmen. Bitte sprechen Sie uns an.

Bei Glücksgriff startet jetzt die Arbeit an den digitalen Angeboten

Förderprogramm "Digitaler Einzelhandel"

0
Förderanträge in Menden
0
Euro Fördergeld für Menden

Ansprechpartner

Carina Gramse

Wirtschaftsförderung

+49 2373 903 1384
p.tenzfr@jft-zraqra.qr

Einwilligungserklärung

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften.

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.

Erklärung zum Urheberrecht und Übertragung der Nutzungsrechte am Bildmaterial:

1. Hiermit erkläre ich, dass ich Inhaber des uneingeschränkten Urheberrechts an dem der StadtMarketing Menden für den Veranstaltungskalender zur Verfügung gestellten Bildmaterials bin, oder ein übertragbares Nutzungsrecht an dem zuvor genannten Bildmaterial besitze.

2. Hiermit räume ich der StadtMarketing Menden einfache Nutzungsrechte gemäß § 31 UrhG an dem von mir zur Verfügung gestellten Bildmaterial für derzeit bekannte Werbezwecke ein. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt zeitlich und örtlich unbeschränkt und erstreckt sich auf die Verbreitung, Digitalisierung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe. Die Aufnahmen dürfen somit sowohl digital als auch analog in allen dafür geeigneten Medien (z. B. Online-Nutzung jeglicher Art, jegliche Print-Nutzung, interaktive und multimediale Nutzung usw.) genutzt und in Datenbanken, auch soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden.

3. Ich versichere, dass das zur Verfügung gestellte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist.

4. Die Übertragung der Rechte sowie die Nutzung des Bildmaterials erfolgt kostenfrei.

5. Das Nutzungsrecht umfasst auch das Recht zur Bearbeitung des Bildmaterials hinsichtlich Größe und Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken.

6. Hiermit verzichte ich darauf, bei der Nutzung des Bildmaterials durch die StadtMarketing Menden als Urheber genannt zu werden. Sollte ich nicht der Urheber sein, mir jedoch wie unter Punkt 1 erwähnte Nutzungsrechte übertragen worden sein, versichere ich hiermit, dass der Urheber auf seine Nennung verzichtet.