Best Practice: Fördermittelbescheid für Glücksgriff
Das Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ des Landes Nordrhein-Westfalen trägt Früchte. Über einen Zuwendungsbescheid über rund 11.000 EUR konnte sich nun das Bekleidungsgeschäfts Glücksgriff in der Kirchstraße freuen. Mit Ihrer Projektidee „Glücksgriff 3.0“ konnte Frau Leser den Projektträger Jülich überzeugen: Ihre Social-Media-Präsenzen sollen um einen Online-Auftritt ergänzt werden, der sowohl ein Shop-Modul mit ausgewählten Produkten und Online-Bezahlsystem, einen T-Shirt-Designer sowie ein Zoom-Plugin enthält. Ergänzend soll das Ladenlokal um ein digitales Schaufenster bereichert werden. Durch moderne Technik und professionelle Unterstützung einer Werbeagentur soll das Zusammendenken von stationärem und digitalem Einzelhandel im Sinne des Fördergebers abgebildet werden.
Bis Mitte September 2020 konnte im Rahmen des Sonderprogramms ein 90%iger Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben von Einzelhändlern beantragt werden. In Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Menden haben acht Händler diese Chance wahrgenommen. Die aktuelle Bearbeitungszeit der Anträge liegt bei rund acht Wochen. Wir drücken weiterhin allen Antragstellern die Daumen.
Einen herzlichen Glückwunsch an Glücksgriff und viel Spaß bei der Umsetzung!
Weitere Fördermittelprogramme, für Einzelhändler*innen, aber auch andere kleine und mittelständische Unternehmen bieten viele Möglichkeiten für Ihr Unternehmen. Bitte sprechen Sie uns an.