Zentrenmanagement

Mit dem Förderprogramm “Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020 ” hat das Land NRW einen insgesamt 70 Mio. Euro schweren Topf aufgelegt, um die Zentren der Städte und Gemeinden zu beleben. In einer ersten Runde wurden insgesamt 40 Mio. Euro bewilligt, wovon rund 785.000 Euro auf die Mendener Innenstadt entfallen.

Förderung für Leerstandsanmietung

Im ersten Teilprojekt stehen Mittel bereit, um Leerstände in der Mendener Innenstadt und dem Lendringser Zentrum durch Subventionierung zu beleben. Konkret heißt das, dass die Stadt leerstehende Ladenlokale zu 70% der Altmiete (Kaltmiete) anmietet und diese stark vergünstig für zwei Jahre untervermietet. Unten auf dieser Seite finden Sie ein vereinfachtes Rechenbeispiel.

Leerstehende Ladenlokale müssen dafür folgende Rahmenbedingungen erfüllen:

  • Lage des Ladenlokals im sog. Konzentrationsbereich, siehe Karten unten
  • Ladenlokal bis zu 300m² Fläche
  • kein laufender Mietvertrag
  • nach Möglichkeit liegt der letzte Mietvertrag vor zum Nachweis der Altmiete, andernfalls wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Berechnungsgrundlage herangezogen 

Das Förderprogramm sieht beispielhaft mögliche neue Ansiedlungen vor:

  • Einzelhandel, vor allem Bedarfsdeckend nach Einzelhandelskonzept
  • Gastronomie aller Art
  • Mischformen, z.B. Repair-Café
  • Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr
  • Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte
  • Neue Angebote von Lieferservices/Verteilstationen
  • Showrooms des regionalen Online-Einzelhandel
  • Kulturwirtschaftliche Nutzung
  • Bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Nutzungen
  • Bildungsangebote und Kinderbetreuung
  • 2nd Hand Bekleidung
  • Mobilitätslösungen
  • Jede gute Idee ist willkommen!
Im Rahmen einer für alle Interessenten gleichen Bewertungsmatrix bewertet das beauftragte Zentrenmanagement den Ansiedlugnswunsch im Hinblick auf die Förderwürdigkeit im Sinne des Programms vor.

Konzentrationsbereich Innenstadt

Rechenbeispiel

Beispiel: Ladenlokal Innenstadt, 100m² Verkaufsfläche + Sozialräume

 

Kaltmiete 10 €/m² pro Monat1.000 €
  
Anmietung durch die Stadt Menden zu 70% pro Monat700€ Ertrag für den Eigentümer
  
Untervermietung an den neuen Mieter pro Monat200€ Gesamtkosten für den Mieter

Die Anmietung der Leerstandsimmobilie durch die Stadtverwaltung erfolgt zu 70% der letzten Monatskaltmiete. Die Weitervermietung an den Endnutzer der Immobilie erfolgt zu nur 20% der Gesamtkosten (Altmiete) pro Monat.

Die Differenzkosten trägt die Stadt Menden und erhält dafür eine 90% Förderung durch das Land NRW. Die Subventionierung ist beschränkt auf Neuanmietungen bis maximal 31.12.2023.

Konzentrationsbereich Lendringsen

Förderfähige Einzelhandelsimmobilien und Ladenlokale

Sie sind Vermieter einer leerstehenden Einzelhandelsimmobilie aus dem zentralen Versorgungsbereich der Mendener Innenstadt und möchten, dass Ihre Immobilie im Rahmen des Förderprogramms vermarktet und vermietet werden kann? Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular. In unserem Anzeigenservice finden Sie viele Einzelhandelsimmobilien, die die Kriterien für dieses Förderprogramm erfüllen. Klicken Sie hier um zu unserem Anzeigenservice zu gelangen. Sie werden direkt zum Suchergebnis für förderfähige Ladenlokalen geführt.
Zukunftinnenstadt

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