Der mendenGutschein geht unter die Haut!
Der mendenGutschein ist ein beliebtes Geschenk von und für Mendener*innen, da er bei über 100 Akzeptanzstellen in der Innenstadt und den Ortsteilen gekauft und eingelöst werden kann. Als Zweitwährung ist er bereits fest etabliert und aus dem Tagesgeschäft der Mendener Einzelhändler*innen nicht mehr wegzudenken. Die Verkaufs- und Akzeptanzstellen unterteilen sich in ganz unterschiedlichen Partner aus Einzelhandel, Dienstleistung oder Gastronomie.
Der mendenGutschein kann mit jedem denkbaren Betrag bis 500 EUR aufgeladen und zu jeder Zeit bei jedem teilnehmenden Partner, auch in Teilbeträgen, eingelöst werden. Der praktische Gutschein im Scheckkartenformat passt in jede Geldbörse, kann aber auch mit jedem Apple iPhone oder Android Smartphone eingescannt und aufs Smartphone geladen werden. Dann brauchen Sie sogar die Gutscheinkarte selber beim Shopping nicht dabei zu haben.
Teilnehmende UnternehmenHier können Sie den menenGutschein kaufen und einlösen: |
Wenn Sie mit Ihrem Einzelhandels-, Gastronomie- oder Dienstleistungsbetrieb mendenGutschein-Partner werden möchten, klicken Sie hier.
Den mendenGutschein online bestellen
Privatpersonen und Unternehmen, die eine Rechnung benötigen, können hier mendenGutscheine als hochwertige Pappkarte mit edler Trägerkarte und Umschlag (wie beim Erwerb im Handel vor Ort) bestellen. Die Bezahlung erfolgt vorab per Überweisung oder PayPal und die Zustellung per Post.
Das Angebot richtet sich speziell an Unternehmen
Der neue mendenGutschein ist seit November im Einzelhandel erhältlich und hilft uns dabei die Kaufkraft in der Stadt zu halten. Über 100 Unternehmen aus Einzelhandel und Dienstleitung machen bereits mit, ihre Produkte können mit dem mendenGutschein bezahlt werden.
Ab Januar gibt es neben der bekannten Pappkarte mit QR Code auch eine dauerhafte Plastikkarte, die “mendenGuschein Dauerkarte”. Sie kann nicht nur dauerhaft beim Beschenkten verbleiben, sondern auch automatisiert aufgeladen werden.
Damit haben Sie erstmalig die Möglichkeit, Ihren Mitarbeiter*innen den mendenGutschein als feste Mitarbeiterkarte zu geben und vollautomatisch, z.B. monatlich, mit jedem erdenklichen Betrag automatisch zu füllen. Bis zu 50 EUR im Monat sind steuerfrei, hier fällt also keine Einkommenssteuer an.
Rechtssicher und komfortabel
Unsere mendenGutschein Dauerkarte ist speziell für Unternehmen als Mitarbeiterkarte entwickelt worden und erfüllt alle steuerrechtlichen Voraussetzungen für sogenannte “Sachbezüge”. Die Gutscheine können nicht gegen Bargeld eingelöst werden und alle Buchungen sind online nachvollziehbar.
Alle Vorteile auf einen Bick:
- Rechtssicher
- Bis 50 EUR pro Monat pro Mitarbeiter*in steuerfrei
- Lokales Produkt von und für Menden
- Kaufkraft bleibt in der Stadt
- Automatisierte Aufladung
- Freie Wahl der Beträge und Ladezyklen
- Personalisierbar mit Mitarbeiternummer oder Name
- Individualisierbar (Ihr eigenes Firmen-Design)*
- Automatische Rechnungslegung**
- Online-Prüfbarkeit der Buchungen**
- Gutscheine selber aufladen, verwalten und auswerten**
* Für Karten in individuellem Design gilt eine Mindestabnahmemenge 500 Stück. Dauerkarten im normalen mendenGutschein-Design gibt es ab 1 Stück.
** Zubuchung einer Monatslizenz von 12 EUR pro Gerät, mit dem Sie Karten verwalten, nötig, Sie erhalten dann einen eigenen Zugang zum Buchungssystem und können eigenständig Karten aufladen, verwalten und auswerten.
Das Wichtigste: Es ist für einen guten Zweck
Mit dem mendenGutschein stärken wir den Mendener Einzelhandel und behalten die Kaufkraft in der Stadt. Das schafft Vielfalt und Angebot und hilft uns dabei, unsere Zentren belebt und Menden lebens- und liebenswert zu erhalten. Wenn die Mendener Unternehmen Ihren Mitarbeitern einen 50-Euro-Monatsgutschein ausstellen bzw. Entgelte umwandeln, können sie nicht nur Steuern sparen, sondern helfen dabei ein geschlossenes System zu erschaffen, das für unsere Stadt einen wirtschaftlichen Mehrwert bietet.
Bestellformular
Hiermit bestelle ich die mendenGutschein Dauerkarte zu den o.g. Konditionen:
Häufige Fragen
Für die Kunden wird der neue mendenGutschein komfortabler und bietet mehr Möglichkeiten. Zum einen lassen sich nun auch Teilbeträge vom Gutschein abbuchen, sodass man nicht mehr das gesamte Guthaben bei einem Einkauf ausgeben muss. Zum anderen hat die Gutscheinkarte ein handlicheres Format, wie Kunden es bereits von anderen modernen Gutscheinsystemen kennen. Weiterhin besteht für jeden Kunden auch die Möglichkeit, sich den Gutschein ins Smartphone (iOS oder Android) zu laden, sodass die Bezahlung unkompliziert auch per Smartphone möglich ist. Das Guthaben kann jeder Zeit online abgefragt werden. Zudem ist eine Transaktionshistorie für die Kunden online einsehbar.
Nein, auch die Einlösung von Teilbeträgen ist möglich. Der Gutschein behält seinen Restwert.
Der Gutschein kann beliebig oft auf- und abgebucht werden.
Scannen Sie dazu den Gutschein mit Ihrem Smartphone. In der Regel reicht es, dafür die Kamera-App zu benutzen. Auf der Internetseite, zu der Sie so gelangen, wird der aktuelle Wert des Gutscheins angezeigt.
Scannen Sie dazu den Gutschein mit Ihrem Smartphone. In der Regel reicht es, dafür die Kamera-App zu benutzen. Auf der Internetseite, zu der Sie so gelangen, ist es möglich, sich mit einer Benutzernummer und Passwort einzuloggen. Diese Benutzerdaten finden Sie auf dem mendenGutschein oberhalb des QR-Codes.
Der Gutschein kann künftig auch online bestellt werden, wird dann aber nicht als Papp-Karte, sondern als QR-Code innerhalb einer E-Mail an Sie versandt. Diesen QR-Code, den Sie sich auch auf Ihr Smartphone laden können, können Sie wie einen physischen mendenGutschein verwenden. Natürlich können Sie sich diesen digitalen mendenGutschein auch ausdrucken.
Es gelten die gesetzlichen Mindestfristen. Darüber hinaus gewähren wir eine Gültigkeit von insgesamt 5 Jahren, jeweils startend mit der Aufladung des Guthabens.
Ja. Scannen Sie dazu den Gutschein mit Ihrem Smartphone. In der Regel reicht es, dafür die Kamera-App zu benutzen. Auf der Internetseite, zu der Sie so gelangen, ist es möglich, mit einem Klick auf „Smartphone als Karte“ den Gutschein ins Apple Wallet oder Google Pay zu laden.
Die teilnehmenden Händler finden Sie auf der Internetseite www.mendengutschein.de.
Die Teilnahmebedingungen finden Sie auf der Internetseite www.mendengutschein.de.
Bitte kontaktieren Sie uns über das Formular auf www.mendengutschein.de.
Die Aufladung kann in 5er-Stückelungen von 5 bis zu 500 Euro erfolgen.
Der alte mendenGutschein wird ab dem Stichtag nicht mehr verkauft. Sie müssen alle noch nicht verkauften und alle angenommenen Gutscheine zeitnah an uns zurückgeben.
Die Annahme der alten mendenGutscheine kann bis auf Weiteres nach dem alten Prinzip weiterhin erfolgen, bis keine alten Gutscheine mehr im Markt sind oder wir im Frühjahr 2021 im Rahmen einer Umtauschaktion diese gezielt austauschen.
Das System sammelt nur ein Minimum an Daten. Die Gutscheine sind nicht personalisiert, sodass der Besitzer der Gutscheinkarte nicht zurückverfolgt werden kann. Von Ihnen als Händler werden in das System nur die Daten eingespeist, die für die Rechnungsstellung relevant sind. SmartLoyalty als System-Dienstleister hat sein System eingehend von namhaften Datenschutzbeauftragten prüfen lassen, sodass ein sicherer Umgang mit Ihren Daten garantiert werden kann.
Für die Händler wird das neue Gutscheinsystem deutlich komfortabler. Sie benötigen lediglich ein Smartphone, Tablet oder eine Windows-Kasse (PC), laden sich die App „Ecotab“ herunter und verfügen damit über alles, was sie für den neuen mendenGutschein benötigen. Möchte nun ein Kunde einen mendenGutschein bei Ihnen einlösen, scannen Sie lediglich den QR-Code auf der Geschenkkarte und geben den Betrag ein, den Sie abbuchen möchten. Die App verbucht den Betrag dann in Ihrem virtuellen mendenGutschein-Konto als Ausgabe.
Sie können auch ganz unkompliziert mendenGutscheine verkaufen. Dafür scannen Sie wieder nur den QR-Code auf einer neuen Gutscheinkarte und buchen die gewünschte Summe auf. Die App schreibt auch diese Buchung Ihrem mendenGutschein-Konto gut, hier als Einnahme. Die Bezahlung durch den Kunden erfolgt über Ihr vorhandenes Kassensystem bar oder per EC-Karte.
Am Ende des Monats verrechnet das System vollautomatisch alle Buchungen Ihres virtuellen mendenGutschein-Kontos und Sie erhalten entweder eine Gutschrift oder führen per Lastschrift die Überhänge an die Wirtschaftsförderung Menden ab. Für Ihren Steuerberater können Sie sich unkompliziert am Ende des Monats die Übersicht Ihres mendenGutschein-Kontos ausdrucken, sodass für Sie insgesamt der Bearbeitungsprozess des mendenGutscheins massiv verschlankt wird, obwohl Sie einen neuen, erweiterten Service anbieten.
Der Verkauf von Gutscheinen erfolgt in zwei Schritten. Zuerst wird der gewünschte Betrag auf den Gutschein geladen. Danach werden das entgegengenommene Geld bzw. die EC-Zahlung in Ihrer Kasse als mehrwertsteuerfreie Einlage verbucht.
Die Annahme von Gutscheinen erfolgt gegen die Ausgabe Ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Zuerst wird der Betrag vom Gutschein abgezogen, dann der Verkauf in Ihrem Kassensystem als gewöhnlicher Produktverkauf gebucht.
Sollte es beim Aufladen oder Abwerten zu einem Fehler gekommen sein, scannen Sie den Gutschein erneut und stornieren Sie die Buchung unter „Storno“. Sollte es im Rahmen der monatlichen Abrechnung zu Differenzen kommen, wenden Sie sich zeitnah an die Wirtschaftsförderung Menden.
Lediglich bei den derzeitigen Verkaufsstellen, für die die Bearbeitungsgebühr in Anbetracht des aufwändigen Verkaufsprozesses aktuell entfällt, wird es Änderungen geben. Für alle Händler wird weiterhin die einheitliche Bearbeitungsgebühr fällig, wie seit bereits seit Jahren üblich ist, es kommen also keine Mehrkosten auf Sie zu. Die durch das neue System entstehende Mehrkosten trägt die Wirtschaftsförderung für die Händler.
Sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung, versprochen!
Sie müssen lediglich das Teilnahmeformular unter partner.mendengutschein.de ausfüllen und den Partnervertrag unterschreiben. Alles weitere übernehmen wir.
Teilnahmebedingungen
1. Funktionsweise
1.1. Die bei einem Vertragspartner aufgeladenen Guthaben können nur bei einem Vertragspartner wieder eingelöst werden.
1.2. Die Auf- und Abladungen können in jedem Betrag bis 500 EUR frei gewählt und so oft durchgeführt werden, wie gewünscht.
2. Guthaben aufladen
2.1. Die Geldbeträge werden dem Teilnehmer sofort beim Aufladevorgang gutgeschrieben.
2.2. Das aktuelle Guthaben kann im Geschäft durch Vorlegen der Karte oder online im Vorteilsportal abgefragt werden.
3. Guthaben einlösen
3.1. Das Guthaben kann durch den Vertragspartner für dessen Waren und Dienstleistungen zur Bezahlung eingesetzt werden. Hierfür muss die Karte vorgelegt werden. Dabei werden die Geldbeträge vom Guthaben abgebucht.
3.2. Eine Auszahlung des Guthabens ist ausgeschlossen. Eine Verzinsung des Guthabens erfolgt nicht.
3.3. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag wird nur nach Vorlage der Wertkarte das Guthaben erstattet (Aufladung anstatt Bargeld). Beim Umtauschen von Waren wird der entsprechende Minder- oder Mehrwert verrechnet.
4. Missbrauch, Verlust und Haftung
4.1. Die missbräuchliche Verwendung der Karte oder des Internetangebotes wird strafrechtlich verfolgt. Ein Verlust der Karte ist dem Vertragspartner schnellstmöglich zu melden. Für eine Ersatzkarte bei Verlust oder Diebstahl ist der Vertragspartner berechtigt, eine Gebühr zu erheben. Auf eine Gutschrift oder Verrechnung der Guthaben verloren gegangener, gestohlener oder zerstörter Wertkarten besteht kein Anspruch. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder Manipulation zum Schaden des Vertragspartners, behält sich der Vertragspartner vor, den Inhaber und die Karte fristlos von der Teilnahme auszuschließen, sowie ggf. strafrechtlich verfolgen zu lassen und Schadensersatz zu verlangen.
4.2. Durch die auf einem QR-Code basierende Gutscheintechnologie besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Gutscheine, zum Beispiel durch das Herunterladen auf ein Smartphone, oder das Kopieren zu vervielfältigen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nicht die Gutscheinkarte selbst den Wertgutschein darstellt, sondern der beim Subunternehmer des Vertragspartners gespeicherte Datensatz. Abbuchungen, die mithilfe vervielfältigter oder digitalisierter Gutscheinkarten ausgeführt worden sind, werden genauso verwertet, wie Abbuchungen vom Originalgutschein.
5. Beendigung, Kündigung, Verfall
5.1. Der Teilnehmer kann die Nutzung der Wertkarte jederzeit einstellen und/oder die Teilnahme kündigen.
5.2. Bei Kündigung durch den Teilnehmer kann das vorhandene Guthaben gem. Punkt 4 vorab eingelöst werden.
5.3. Der Vertragspartner behält sich vor, das Vorteilsprogramm (bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch fristlos) ganz oder teilweise zu beenden oder einzelne Bedingungen zu verändern.
5.4. Der Vertragspartner behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist. Änderungen werden unter www.mendengutschein.de veröffentlicht.
5.5. Der Vertragspartner behält sich vor, das auf der Karte gesammelte Guthaben nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist verfallen zu lassen und die Einlösung zu sperren. Etwaige über diese Frist herausgehende, auf Kulanz basierende, Verlängerungen des Zeitraums bedingen keinen generellen Anspruch auf verlängerte Einlösefristen.
6. Datenschutz
6.1. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst, behandeln Ihre Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG und weitere aktuelle Bestimmungen). Unsere Mitarbeiter, Partner und Lieferanten sind von uns zur Vertraulichkeit verpflichtet.
6.2. Die über das Anmeldeformular erhaltenen Gutscheindaten werden durch den Vertragspartner und dessen Subunternehmer zur Abwicklung des Programmes erhoben, gespeichert und genutzt, sowie mit weiteren Informationen angereichert (z.B. Guthaben-/Buchungshistorie).
6.3. Die Buchungsdaten (Käufe ohne Artikelzuordnung) übermittelt der Vertragspartner an Subunternehmer zur Verarbeitung und Speicherung und dienen dem Betrieb des Gutscheinsystems.
6.4. Bei Durchführung einer Buchung wird erfasst: Ihre Kartennummer, Zeitpunkt der Buchungsdurchführung, Auflade-/Umsatzbetrag, Kennung des Mitarbeiters, Kennung des Standortes, Buchungsart (Aufladung, Storno, Einlösung/Zahlung).
6.5. Sie haben jederzeit das Recht auf eine unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft, Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
6.6. Personenbezogene Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmen: Subunternehmer des Vertragspartners (z.B. Serverhosting, Email-Versand-Provider und Lieferanten). Übermittlungen personenbezogener Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften (Abwehr von Gefahren).
7. Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen
Gerichtsstand ist der Sitz des Vertragspartners. Es gilt deutsches Recht. Eine Haftung des Vertragspartners und dessen Subunternehmer für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, insbesondere auch für Schäden des Teilnehmers oder Dritter, die durch die Nutzung der Karte/Teilnahme und/oder deren Missbrauch entstehen, ist ausgeschlossen. Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.