Stellenausschreibung
Bürohilfskraft bei der Wirtschaftsförderung
in der Wirtschaftsförderungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Menden
auf Minijob-Basis.
Über uns:
Die WSG Menden GmbH bündelt die Kompetenzen der Stadt Menden in Sachen Wirtschaftsförderung und -service, Stadtentwicklung, Gewerbeflächenvermarktung und Stadtmarketing. Wir verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen für die Mendener Unternehmen und Bürger. Neben der Wirtschaftsförderung gehört die StadtMarketing Gesellschaft als 100% Tochter zu unserem Team aus engagierten, offenherzigen und breit aufgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Als Dreh und Angelpunkt haben wir immer ein offenes Ohr für unsere Wirtschaft, Vereine und Bürger. Denn ein Ziel haben wir alle gemein: Wir wollen die Zukunft für Menden gemeinsam positiv gestalten und da so innovativ wie möglich. 2022 haben wir von den kommunalen Spitzenverbänden Deutschlands den Innovationspreis für Wirtschaftsförderungen erhalten.
Das sind Ihre zukünftigen Aufgaben:
- Allgemeine Aushilfstätigkeiten im Büroalltag
- Telefon und Empfangsdienst außerhalb der Kernarbeitszeiten
- Gästebewirtung
- Buchung von mendenGutscheinen
Unsere Anforderungen an Ihre Person:
- Deutsch in Wort und Schrift
- Möglichkeit zu flexiblen Arbeitszeiten vor allem in den Nachmittagsstunden
- Sicheres Auftreten
Was wir Ihnen bieten:
- Eine unbefristete Stelle in einem soliden Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung.
- Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit spannenden Herausforderungen und starken Netzwerken
- Eine sehr gute Arbeitsausstattung mit einem gut erreichbaren und modernen Arbeitsplatz in der Mendener Innenstadt
- Kollegiales und angenehmes Arbeitsumfeld in einem großartigen Team
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns, Sie bald kennen zu lernen. Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen (Sehr kurzes Anschreiben in der E-Mail und kurzer Lebenslauf) bis zum 08.01.2023 per E-Mail an:
Bewerbungen werden nur elektronisch als PDF-Anhang entgegengenommen.
Datenschutzhinweis
Ihre Unterlagen werden bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens elektronisch aufbewahrt und nach Abschluss des Verfahrens, spätestens aber nach 6 Monaten, gelöscht.