Sollte durch die Behörden wegen des Virus eine Quarantäne veranlasst werden, kann eine Entschädigung für die Betroffenen beantragt werden. Übernommen werden Personalkosten. Zuständig für die Region Südwestfalen bzw. Märkischer Kreis ist der Landschaftsverband Westfalen Lippe.
Die Anträge müssen schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Ende der Quarantäne beim Landschaftsverband gestellt werden.
Weitere Infos und Formulare zum Download
Telefonische Infos unter: 0251 591-8218, 0251 591-8411 oder 0251 591-8136