Betroffene Betriebe können zu einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld für die vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten anmelden. Betriebe, die Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit anmelden, was im Einzelfall geprüft wird.
Kurzarbeitergeld wird in derselben Höhe wie Arbeitslosengeld bezahlt und beträgt 67 bzw. 60 Prozent der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt, das ohne Arbeitsausfall gezahlt worden wäre, und dem pauschaliertem Nettoentgelt aus dem tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt.
Kurzarbeitergeld kann für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten bewilligt werden.
Mehr Infos auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen- corona-virus)